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Beirat

Personelle Besetzung des Beirates für die Vergabe der Siegel "Veranstaltung klimaneutral" und "Verwaltung klimaneutral"

 

Beiratsvorsitzende:

  • Uta Kolano (Nachhaltigkeitszentrum Thüringen)


Beiratsmitglieder:

  • Grit Booth (Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen)
  • PD Dr. Martin Gude (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz)
  • Sebastian Perdelwitz (Mehrwertstadt Erfurt)
  • Prof. Dr.-Ing. Heidi Sinning (ISP - Institut f. Stadtforschung, Planung u. Kommunikation der FH Erfurt)
  • Antje Welz (IHK Thüringen)

Beirat

Beirat.png

Personelle Besetzung des Beirates für die Vergabe der Siegel "Veranstaltung klimaneutral" und "Verwaltung klimaneutral"

Beiratsvorsitzende:

  • Uta Kolano (Nachhaltigkeitszentrum Thüringen)


Beiratsmitglieder:

  • Grit Booth (Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen)
  • PD Dr. Martin Gude (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz)
  • Sebastian Perdelwitz (Mehrwertstadt Erfurt)
  • Prof. Dr.-Ing. Heidi Sinning (ISP - Institut f. Stadtforschung, Planung u. Kommunikation der FH Erfurt)
  • Antje Welz (IHK Thüringen)

Kriterien "Verwaltung klimaneutral"

Qualitätskriterien für Klimaschutzmaßnahmen die bei Kompensationszahlungen im Rahmen der Vergabe des Siegels „Verwaltung klimaneutral“ berücksichtigt werden.

 

Zusätzlichkeit:

  • Es ist sicher zu stellen, dass die CO2-Bindung durch die Initiierung der Kompensationsprojekte im Vergleich zum unbeeinflussten Szenario erhöht ist.
  • Die CO2-Senke wäre ohne Kompensationsmaßnahme innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht geschaffen worden.

Permanenz:

  • Die Dauerhaftigkeit der CO2-Senke muss mindestens für den Zeitraum gesichert sein, bis die kompensierte CO2-Menge vollständig der Atmosphäre entzogen wurde (Schutz gegen Schadereignisse, gesicherte Besitzverhältnisse).

Doppelanrechnung:

  • Das ausgestellte Siegel hat keine Wirkung im Sinne des Emissionshandels.

Verlässlichkeit und Objektivität:

  • Die Kompensationen sind eindeutig auf konkrete Projekte vor Ort zurückzuführen und zu dokumentieren.
  • Die Kompensationsprojekte werden vor ihrer Umsetzung durch einen unabhängigen Beirat geprüft.
  • Eine Berichterstattung zu den einzelnen Maßnahmen findet regelmäßig statt.

Transparenz:

  • Die Verwaltung mit Kompensationswunsch erhält vom Zertifizierer (ThINK) ein Kurzgutachten, das veröffentlicht werden sollte. Verwaltung und Öffentlichkeit müssen sich jederzeit über den Stand der Kompensationsmaßnahme informieren können.

Nachhaltigkeit:

  • Die für Kompensationsprojekte genutzten Flächen unterliegen dem Verschlechterungsverbot. Die Verbesserung in Bezug auf die Klimawirkung sollte nicht zu negativen Effekten auf andere Ökosystemdienstleistungen, inklusive der Biodiversität, führen. Insgesamt dürfen die sozio-ökonomischen und ökologischen Verhältnisse in der Region nicht verschlechtert werden.
  • Positiv auf das Kriterium der Nachhaltigkeit wirken sich bspw. die Stärkung der Ökosystemfunktionen, die Förderung der Biodiversität, nachhaltige Holznutzung, die Schaffung von Rückzugsräumen für störungsempfindliche Tierarten oder von Erholungsraum für Menschen aus.

Ermittlung der THG-Emissionen:

  • THG-Emissionen des jeweiligen Verursachers müssen transparent und ausreichend dokumentiert, bzw. durch ein anerkanntes Verfahren (z.B. EMAS) ermittelt worden sein.

Ermittlung der CO2-Bindung:

  • Die Methodik der Berechnung der CO2-Bindung ist für jede Kompensationsmaßnahme nachvollziehbar zu dokumentieren und der jeweiligen Verwaltung und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ausschluss eines Verlagerungseffekts (Leakage):

  • Die Kompensationsmaßnahme darf keine Aktivität hervorrufen, bei der eine Kohlenstoffbindung an einer anderen Stelle vermindert wird.

Regionalität:

  • Kompensationsprojekte sollten regional stattfinden, dies erhöht die Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit deutlich und bietet lokal weitere Ökosystemdienstleistungen (Wasser, Luft, Erholung …).

 

Kriterien "Veranstaltung klimaneutral"

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Qualitätskriterien für Klimaschutzmaßnahmen, die bei Ausgleichszahlungen im Rahmen der Vergabe des Siegels „Veranstaltung klimaneutral“ berücksichtigt werden.

 

Zusätzlichkeit:

  • Es ist sicher zu stellen, dass die Klimaschutzmaßnahme ohne die Ausgleichszahlung nicht bzw. nicht in diesem Umfang stattgefunden hätte.

Permanenz:

  • Die Klimaschutzmaßnahme muss zu einem dauerhaften Entzug von Treibhausgasen bzw. einer dauerhaften Verringerung von Emissionen führen. Darunter wird auch Bildungsarbeit verstanden, die eine bleibende Wirkung hinsichtlich dieser Ziele erwarten lässt.

Doppelanrechnung:

  • Das ausgestellte Siegel hat keine Wirkung im Sinne des Emissionshandels.

Verlässlichkeit und Objektivität:

  • Die Ausgleichszahlungen sind eindeutig Klimaschutzmaßnahmen in konkreten Projekten zuzuführen und zu dokumentieren.
  • Die Eignung von Klimaschutzmaßnahmen für die Siegelvergabe wird durch einen unabhängigen Beirat geprüft.
  • Eine Berichterstattung zu den Klimaschutzmaßnahmen findet regelmäßig statt.

Transparenz:

  • Die Verwendung der Ausgleichszahlungen durch die Projektpartner und ThINK wird öffentlich und transparent dargestellt. ThINK berichtet dem Beirat jährlich über die durchgeführten Siegelvergaben und Klimaschutzmaßnahmen.

Nachhaltigkeit:

  • Es wird sichergestellt, dass die angebotenen Klimaschutzmaßnahmen zur Umsetzung von mindestens einem der UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Developement Goals – SDG) beitragen (z.B. SDG 4: Chancengerechte und hochwertige Bildung; SDG 7: bezahlbare und saubere Energie; SDG 13: Klimaschutz und Anpassung) und keinem dieser Ziele widersprechen.

Ermittlung der THG-Emissionen:

  • Treibhausgasemissionen des jeweiligen Verursachers müssen transparent und ausreichend dokumentiert sowie unter Anwendung anerkannter Standards (z.B. GGP, BISKO, EMAS) ermittelt werden.

Ermittlung der CO2-Bindung:

  • Die Methodik der Quantifizierung der Treibhausgasbindung für Ausgleichsmaßnahmen des physisch-bilanziellen Ausgleichs ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Soweit vorhanden, sollten anerkannte Standards (z.B. Gold Standard) angewandt werden. Maßnahmen, bei denen eine Quantifizierung der Treibhausgasbindung nicht möglich ist (finanziell-bilanziellerAusgleich), werden nur aufgenommen, wenn nach fachlicher Einschätzung von ThINK und dem Beirat eine langfristige Wirkung zu erwarten ist, die mindestens der ausgeglichenen Menge ihrer Emissionen entspricht.

Ausschluss eines Verlagerungseffekts (Leakage):

  • Die Ausgleichsmaßnahme darf keine Aktivität hervorrufen, bei der Treibhausgasemissionen an einer anderen Stelle erhöht werden.

Regionalität:

  • Es wird darauf geachtet, dass der überwiegende Anteil der AusgleichsmaßnahmenEs wird darauf geachtet, dass der überwiegende Anteil der AusgleichsmaßnahmenKlimaschutzaktivitäten in Deutschland beinhaltet. Klimaschutzmaßnahmen im Auslandwerden ebenfalls angeboten, müssen aber durch in Deutschland ansässige Organisationenkoordiniert und kontrolliert werden.

 

Auswahlmöglichkeit verschiedener Ausgleichsprojekte

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Um die bei Ihrer Veranstaltung nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen auszugleichen, können Sie in Klimaschutzprojekte unserer Partner investieren. ThINK ist an diesen Projekten nicht beteiligt, vermittelt aber die Ausgleichszahlungen im Zuge der Vergabe des Siegels „Veranstaltung klimaneutral“. Zur Abgeltung unseres Aufwands bei der Berechnung der Emissionen und der Vermittlung der Klimaschutzprojekte werden wir im Rahmen von Kooperationsverträgen mit 15% des Ausgleichsbetrages vergütet. Die Qualität und Seriosität aller hier zur Auswahl stehenden Projekte werden von einem externen Beirat überwacht.

Wir arbeiten mit zwei verschiedenen Formen des Ausgleichs:

Zum einen gibt es klassische Kompensationsprojekte, bei denen eine physisch-bilanzielle Kompensation stattfindet. Dabei werden Investitionen in Klimaschutzprojekte getätigt, die dazu führen, dass jede Tonne emittierten CO2-Äquivalents durch Vermeidung von Emissionen in gleicher Höhe an anderer Stelle, oder die langfristige Bindung von Emissionen kompensiert wird. Für die Kompensation Ihrer Veranstaltungen haben wir derzeit Kooperationen mit zwei Projekten zur nachhaltigen Emissionsreduktion. Beide Projekte werden von in Deutschland ansässigen NGOs umgesetzt und unterliegen strengen externen Qualitätskontrollmechanismen.

Zusätzlich bieten wir die Vermittlung von Klimaschutzprojekte an, in denen der Ausgleich finanz-bilanziell geführt wird. Dieser Ansatz entstand aus zweierlei Motivationen: So war es der Wunsch vieler Kunden, Klimaschutzinvestitionen möglichst regional umzusetzen, sowohl um den Klimaschutzgedanken in der eigenen Region öffentlich präsenter zu machen, aber auch um durch bessere Kontrollmöglichkeiten im Inland ein höheres Vertrauen in die Seriosität der Klimaschutzprojekte zu haben. Zum anderen entzieht sich der Charakter vieler Klimaschutzmaßnahmen den Möglichkeiten einer physischen Bilanzierung. Beispielsweise können Bildungsprojekte unserer Meinung nach sehr effektiver Klimaschutz sein, da Menschen befähigt und motiviert werden, ihr Handeln selbst hinsichtlich der Klimawirkung einzuschätzen und Klimaschutz selber umzusetzen. Allerdings lässt sich nicht berechnen, wieviel CO2-Emissionen durch solche Projekte genau eingespart werden. Eine klassische physisch-bilanzielle Kompensation ist damit nicht möglich. Aus diesem Grund entwickelten wir den Ansatz des finanz-bilanziellen Ausgleichs. Hier wird der Ausgleich auf Basis des Börsenpreises für CO2-Emissionen durchgeführt. Der aus Ihrer Emissionsmenge und dem aktuellen Preis pro Tonne CO2äq ermittelte Ausgleichsbetrag wird einem von derzeit acht Klimaschutzprojekten Ihrer Wahl zugeführt. Diese Ausgleichsmethode basiert auf der Annahme, dass die langfristige Wirkung der Projektarbeit eine Emissionsreduktion bewirkt, die mindestens der ausgeglichenen Menge Ihrer Emissionen entspricht.

Zur Vollständigkeit möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich bei unserem Angebot nicht um eine Beteiligung an einem CO2-Pflichtmarkt handelt, sondern um eine freiwillige Leistung, die auf Ihrem Wunsch, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, basiert.

 

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