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Klimaverträglichkeitsprüfung nach EU-Leitlinie 2021/C373/01 im Zusammenhang mit Straßenbahnneubeschaffungen in den Städten Erfurt, Jena und Gera (2023)

Die EU beabsichtigt künftig nur noch klimaverträgliche Infrastrukturvorhaben zu fördern. Sofern Vorhabensträger von Infrastrukturprojekten – und dazu zählen gemäß der einschlägigen EU-Verordnung auch die Beschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV – Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, ist künftig immer eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen, die sich mit den Themen "Energieeffizienz an erster Stelle", von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auseinandersetzt. Im Jahr 2023 wurden in drei Einzelgutachten die Straßenbahnneubeschaffungen in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen der Städte Erfurt, Jena und Gera hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit geprüft.

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